Kollegiale Fallbegleitung

Bei der kollegialen Fallbegleitung steht der Fall bzw. die Begleitung im Licht des Scheinwerfers. Als Gruppe beleuchten und reflektieren wir gemeinsam und miteinander die vorgestellte Situation und betrachten verschiedenen Perspektiven.

Bis zu sechs Personen können einen Fall mitbringen.

Maximale Teilnehmerzahl zwölf Personen.

Sollten zu wenig Fälle mitgebracht werden, erlauben wir uns, die Veranstaltungszeiten anzupassen.

Sollten mehr als sechs Fälle mitgebracht werden, werden wir uns die Fälle kurz vorstellen lassen und entscheiden, wovon die Gruppe am meisten profitieren kann.

Wir bitten bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn um Rückmeldung, ob ein Fall mitgebracht wird.